Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 22 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 4: Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat im Juli 2014 das gemeinsame Bündnis von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie der Wohnungs- und Bauwirtschaft für bezahlbares Wohnen und Bauen als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus ins Leben gerufen. Diese Woche beraten wir den Bündnis-Bericht, der Handlungsempfehlungen aufzeigt, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum schnell zu decken. Kern des Berichtes ist das 10-Punkte-Programm für eine Wohnungsbauoffensive, das unter anderem die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauvorschriften sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau vorsieht. Angesichts zu geringer Neubautätigkeit, starker Binnenwanderungen und dem Flüchtlingszuzug ist der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen mit kleinen und mittleren Einkommen nochmals gestiegen. Ziel ist es, in Zukunft jährlich mindestens 350.000 Wohnungen fertigzu-
stellen. Dafür sollen auf allen föderalen Ebenen Hemmnisse beseitigt und Anreize gesetzt werden.

TOP 5: Behindertenrechte stärken

In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor wir demnächst in die Beratungen zum Bundesteilhabegesetz einsteigen, befassen wir uns in dieser Woche in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Dieses Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung geben. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso sollen Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der
Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des
Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention durchgesetzt werden.

TOP 8: Ausbildungsmission in Somalia fortsetzen

Die Mission EUTM Somalia wurde am 15. Februar 2010 auf Grundlage der Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der VN und des Ersuchens der somalischen Regierung eingerichtet. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia bis zum 31. März 2017 verlängert werden. Vorgesehen ist, unverändert bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung einzusetzen. Die EU hat im November 2011 ihren Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika beschlossen. Die EU arbeitet eng mit internationalen Partnern zusammen: u.a. mit der somalischen Regierung, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der East African Community (EAC) und der Intergovernmental Authority on Development (IGAD). Gemeinsames Ziel ist es, in Somalia tragfähige staatliche Strukturen aufzubauen und das Land beim Demokratieaufbau, bei der Befriedung sowie Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs zu unterstützen. Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen Beitrag. Die Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie der Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung tragen zur Stabilisierung der weiterhin fragilen Lage in Somalia bei.

TOP 11: Innovative Arbeitsforschung zur Humanisierung der Arbeitswelt

Die Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern. Diesen Prozess wollen wir politisch gestalten, indem wir die Möglichkeiten zur Humanisierung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung nutzen, zugleich aber Risiken für alte Beschäftigungsformen und die bewährte Form der Mitbestimmung minimieren. Dafür brauchen wir eine zeitgemäße Arbeitsforschung, die sich nicht allein auf technische Aspekte beschränkt, sondern den Menschen in den Mittelpunkt rückt. In diesem Zusammenhang begrüßen wir in unserem Antrag die Vorlage des Grünbuchs „Arbeiten 4.0“ und den damit begonnenen Dialogprozess. Ebenso bekräftigen wir unsere Unterstützung für das vom BMBF angekündigte Rahmenprogramm „Innovationen für
die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ mit einer finanziellen Grundausstattung von rund einer Milliarde Euro bis 2020. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode weitere Förderschwerpunkte im Rahmen des Gesamtprogramms umzusetzen, insbesondere zur beschäftigungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung des digitalen Strukturwandels. Es soll gewährleistet sein, dass die Netzwerke, Plattformen und Initiativen von Bund und Ländern (z.B. Plattform Industrie 4.0, Plattform Digitale Arbeitswelt) in die Projekte des Arbeitsforschungsprogramms eingebunden werden. Auch soll die Bundesregierung prüfen, in wie weit bei verschiedenen Forschungsprogrammen eine engere Einbeziehung der Sozialpartner sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Projektförderung sollte zudem ein Schwerpunkt auf Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Arbeitswelt gelegt werden.

TOP 19: Pflegeberufe attraktiver machen

Auch angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung einer hochwertigen Pflegeversorgung eine der größten politischen Herausforderungen der nächsten Jahre. Der Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe zielt deshalb darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dafür sollen insbesondere die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Die generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher, so dass sich für die Pflegekräfte zusätzliche Beschäftigungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Da in der Pflegebranche überwiegend Frauen beschäftigt sind, unternehmen wir so einen wichtigen Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit. Die Finanzierung der Pflegeausbildungen soll mit der Reform langfristig abgesichert werden. Dazu gehört auch, dass die Erhebung von Schulgeld ausgeschlossen wird.

TOP 21: Bau von bezahlbaren Mietwohnungen steuerlich fördern

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere in Großstädten und Metropolregionen erheblich verschärft. Der Mangel an ausreichend Wohnraumangebot hat dort zu erheblichen Mietpreissteigerungen geführt. Um das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhöhen, sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor. Der Fokus soll dabei auf der Errichtung neuer Mietwohnungen liegen, die auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar sind. Wohnungen mit hohem Standard bedürfen keiner steuerlichen Förderung und sollen vollständig von der Maßnahme ausgeschlossen werden. Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wird sich die SPD-Bundestagsfraktion entsprechend für eine sinnvolle Abgrenzung der förderfähigen Miet-
wohnungsneubauten und für eine angemessene Ausgestaltung der steuerlichen Förderung einsetzen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen