Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP7: Strafverfahren effektiver ausgestalten
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen insbesondere verschiedene Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung umgesetzt werden, ohne die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken. So soll u.a. im Ermittlungsverfahren eine Pflicht für Zeugen eingeführt werden, bei der Polizei zu erscheinen. Zeugen, die auf Ladung der Polizei nicht erscheinen oder die Aussage ohne einen gesetzlich anerkannten Grund verweigern, müssen danach nicht mehr von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vernommen werden, wenn dies keine sachlichen Vorteile bietet. Zur Entlastung der Staatsanwaltschaften soll auch die Ergänzung des Katalogs der Privatklagedelikte um den Tatbestand der Nötigung beitragen. Fälle von Nachbarschafts- und sonstigen privaten Streitigkeiten sollen damit einheitlich auf den Privatklageweg verwiesen werden können. Nicht gelten soll dies für besonders schwere Fälle von Nötigung.

TOP 9: Arzneimittelversorgung stärken
Die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe ist nicht nur wichtig für eine gute Gesundheitsversorgung, sondern auch für die Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Aus diesem Grund haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundeswirtschaftsministerium in den vergangenen zwei Jahren einen intensiven Dialog mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der IGBCE geführt. Das Gesetz, das wir diese Woche abschließend beraten werden, greift wichtige Anregungen aus diesem „Pharmadialog“ auf und enthält weitere Regelungen, die notwendig sind, um die Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Unter anderem sollen die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung noch besser berücksichtigt werden. Bei der Nutzenbewertung von Antibiotika wird zukünftig die Resistenzsituation mit einbezogen. Die Transparenz über die ausgehandelten Erstattungsbeträge bleibt auch in Zukunft erhalten. Hersteller werden verpflichtet, Lieferengpässe zu melden, wenn sie Krankenhausapotheken nicht beliefern können. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis Ende 2022 verlängert, wobei ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate stattfinden soll. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird zudem die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Die Ausschreibungen für Impfstoffe und für Zytostatika werden beendet.

TOP 19: Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken
Diese Woche beraten wir abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Mit dem Gesetz wird das Baugesetzbuch an die geänderte Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst und eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt. Viele Städte brauchen dringend Wachstumsperspektiven und bezahlbaren Wohnraum. Mit dem Gesetz erhalten Städte und Kommunen verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten, so dass eine höhere Bebauungsdichte möglich wird, um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Baugesetzbuch wird das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller. Der Gesetzentwurf greift zu- dem weitere städtebauliche Anliegen auf: So werden u.a. Rechtsunsicherheiten für Ferienwohnungsbetreiber und Kommunen in Zusammenhang mit der Genehmigung vor allem in reinen und allgemeinen Wohngebieten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wohnraum vor Ort dem Markt entzogen wird.

TOP 25: Sicherheitsüberprüfung zeitgemäß durchführen
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt seit 1994 die Sicherheitsüberprüfungen von Personen in Behörden und der Wirtschaft, die Zugang zu Verschlusssachen haben (Geheimschutz) oder in lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt werden (Sabotageschutz). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieses Verfahren zeitgemäßer gestaltet werden: So soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf Informationen aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und in
besonderen Fällen aus dem Ausländerzentralregister zuzugreifen. Da immer mehr Menschen einen Teil ihres Lebens im Ausland verbringen, sollen mit dem Gesetzentwurf zudem erstmals auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen bei Sicherheitsüberprüfungen geregelt werden. Zudem sollen regelmäßige Wiederholungsüberprüfungen eingeführt sowie die Verpflichtung aufgenommen werden, in der Sicherheitserklärung die Adressen eigener Internetseiten und die Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken anzugeben.

TOP 29: Zahl der illegalen Waffen reduzieren
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den wir in erster Lesung beraten soll die Zahl der illegalen Waffen und Munition in Deutschland reduziert werden. Um einen Anreiz zu setzen, illegalen Waffen zu melden und abzugeben, sieht der Gesetzentwurf eine auf ein Jahr befristete Amnestie vor. Besitzer sollen danach nicht eingetragene Waffen ein Jahr lang straffrei bei Polizei und Behörden abgeben können. Gleichzeitig werden die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition deutlich angehoben und gleichzeitig überholte technische Standards für Sicherheitsbehältnisse aus dem Waffengesetz gestrichen. Weitere vorgeschlagene Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden.

TOP 30: Polizei und Rettungskräfte beim Einsatz schützen
Im Jahr 2015 sind gewalttätige Übergriffe auf Polizei und Einsatzkräfte um knapp 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das ist erschreckend. Solche Angriffe sind Angriffe auf uns alle und auf unseren Rechtsstaat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir Vollzugsbeamte und Rettungskräfte beim Einsatz besser schützen. Wir finden: Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft und der mit einem verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet wird. Tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte werden in Zukunft also härter sanktioniert. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

TOP 35: Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen
Mit dem Gesetzentwurf soll ein gesetzlicher Auskunftsanspruch für Personen festgelegt werden, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind. Deshalb schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister, in dem die personenbezogenen Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für 110 Jahre gespeichert werden. Mithilfe dieses Registers kann zukünftig jeder, der vermutet, mittels Samenspende gezeugt worden zu sein, auf Antrag Auskunft über die Daten des Samenspenders erhalten. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann der Auskunftsanspruch von den gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Damit die Samenspender von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht freigestellt bleiben, sieht der Gesetzentwurf zugleich eine entsprechende
Anpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch vor.

TOP 39: Verbraucherschutz im Baurecht stärken
Mit dem Gesetzentwurf, der in erste Lesung beraten wird, wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf regelt u.a., dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt. Dies ermöglicht Verbrauchern einen genauen Überblick über die angebotene Leistung. Neu ist eine Pflicht der Parteien, im Bauvertrag eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen. Außerdem sollen Verbraucher künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Wenn sich während der Bauausführung Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrn wandeln, kann Änderungsbedarf entstehen. Die geplanten Neuregelungen erleichtern es dem Bauherrn, den Vertragsinhalt im Einvernehmen mit dem Unternehmer an seine neuen Wünsche anzupassen (Anordnungsrecht des Bestellers). Außerdem sollen beide Vertragsparteien den Bauvertrag künftig aus wichtigem Grund kündigen können. Ebenfalls geregelt wird die Übernahme der Aus- und Einbaukosten im Falle mangelhafter, verbauter Materialien.

TOP 41: Schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne bekämpfen
Mit dem geplanten Gesetz sollen Empfehlungen der OECD und G20 im Rahmen des BEPS-Projektes sowie Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Ziel ist es, die Gestaltungsräume für schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne einzudämmen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür verschiedene Maßnahmen vor: Künftig sollen Steuerverwaltungen durch länderbezogene Berichte international tätiger Unternehmen Informationen über die globale Aufteilung von Erträgen und die entrichteten Steuern erhalten und gegenseitig austauschen. Dadurch können steuerrelevante Gestaltungsrisiken insbesondere bei den Verrechnungspreisen besser erkannt werden. Die deutschen Steuerbehörden werden künftig nicht nur länderbezogene Berichte deutscher Konzerne erhalten, sondern auch die länderbezogenen Berichte großer ausländischer Konzerne, die in Deutschland durch Tochtergesellschaften oder Betriebstätten tätig sind. Zudem soll der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedsstaaten auch Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen umfassen.

TOP 51: Betriebsrenten stärken
Betriebsrenten stellen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Doch vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es diese Möglichkeit der Altersvorsorge oft nicht. Darüber hinaus nutzen gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen Betriebsrenten viel zu selten. Der Gesetzentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung beraten, richtet sich deshalb in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Beschäftigte mit geringem Einkommen. Unter anderem soll den Sozialpartnern ermöglicht werden, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einzuführen. Auf diese Weise werden die Arbeitgeber von ihren bisherigen Haftungsrisiken entlastet. In der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung sollen über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten künftig genauso behandelt werden wie zertifizierte Riester-Verträge. Sie bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Ebenso sollen freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben, so dass die Betroffenen stärker von ihren Vorsorgeleistungen profitieren. Die Riester-Zulage soll ab 2018 von jährlich 154 Euro auf 165 Euro angehoben werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen