Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 23 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 5: Berufliche Weiterbildung stärken

Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.
Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

TOP 6: Sichere Herkunftsstaaten ausweiten

Um schneller wirklich Schutzbedürftige im Asylverfahren zu identifizieren, wurden Albanien, Kosovo und Montenegro 2015 zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten eingestuft. Der Bund ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Lage in den betreffenden Staaten vorzulegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragsstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt. Verfahrensdauer und Rückführung im Falle einer Ablehnung sollen bei Antragsstellern mit geringen Chancen auf Anerkennung beschleunigt werden. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten Instanzenzug und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

TOP 12: Finanzmarktmanipulationen verhindern

Mit diesem geplanten Gesetz werden europäische Rechtsakte zur Aktualisierung der Marktmissbrauchsregulierung auf dem Finanzmarkt in nationales Recht umgesetzt. Die Rechtsakte passen die europäische Marktmissbrauchsregulierung an neue Entwicklungen wie z.B. den Hochfrequenzhandel an und erweitern ihren Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks. Zudem sollen die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt und die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft werden. Zur Verankerung der europäischen Rechtsakte im deutschen Recht sind zahlreiche Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch und Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich, die gleichzeitig der Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften sowie der Schaffung von weiteren Aufsichtsbefugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dienen. Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II, deren Anwendbarkeit europa-
weit um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz.

TOP 14: Steuergestaltung im Investmentsteuerrecht reduzieren

Der Gesetzentwurf zur Reform des Investmentsteuerrechts verfolgt im Wesentlichen die Zielsetzung, EU-rechtliche Risiken auszuräumen, einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen zu verhindern und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt zu reduzieren. Außerdem soll der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden. Für Publikums-Investmentfonds soll deshalb künftig ein intransparentes Besteuerungssystem gelten, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger beruht. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum-Ex-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage zu verhindern.

TOP 20: Mehr Zeit für Vermittlung und Betreuung in Jobcenter

Nicht zuletzt aufgrund der Zuwanderung bekommen die Jobcenter zunehmend mehr zu tun. Ein wichtiges Ziel der Gesetzesinitiative ist es deshalb, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.
Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen. Darüber hinaus regeln wir, dass junge Menschen bis 25 Jahre, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung
aufnehmen - beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

TOP 22: Doping-Opfer entschädigen

In der ehemaligen DDR wurden systematisch Hochleistungssportler - und - Nachwuchssportlerinnen im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozialen Gründen wurde mit dem im August 2002 verabschiedeten Dopingopfer-Hilfegesetz ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet. Der Fonds hat jedoch nicht alle Opfer erfasst. Zwischenzeitlich sind viele Opfer bekannt, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten. Dies ist darin begründet, dass Spätfolgen erst jetzt zu Tage treten bzw. erst nach Ablauf der damaligen Frist aufgetreten sind. Mit dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz sollen nun die DDR-Dopingopfer, die nach dem damaligen Dopingopfer-Hilfegesetz keine finanziellen Hilfen erhalten haben, nach denselben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe eine einmalige finanzielle Entschädigung erhalten. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines Fonds vor, der vom Bundesverwaltungsamt verwaltet wird. Ausgehend von ca. 1.000 Anspruchsberechtigten und einer jeweiligen Zahlung in Höhe von 10.500 Euro sollen in den Fonds 10,5 Millionen Euro fließen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen