Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 7: Polizei und Rettungskräfte beim Einsatz schützen
Gewalttätige Übergriffe auf Polizei und Einsatzkräfte sind in jüngster Vergangenheit deutlich angestiegen. Das ist erschreckend. Solche Angriffe sind Angriffe auf uns alle und auf unseren Rechtsstaat. Mit dem geplanten Gesetz wollen wir Vollzugsbeamte und Rettungskräfte beim Einsatz besser schützen. Wir finden: Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft und der mit einem verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet wird. Tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte werden in Zukunft also härter sanktioniert. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

TOP 13: Extremistische Straftäter strenger bewachen
Mit dem von Regierungsfraktionen und Bundesregierung parallel eingebrachtem Gesetzentwurf werden sowohl die elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) nach der Haft im Rahmen der Führungsaufsicht als auch die vorstehend genannte fakultative Sicherungsverwahrung grundsätzlich auch bei solchen extremistischen Straftätern ermöglicht, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Die zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere vereinbarte Verschärfung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für sogenannte Gefährder wird im Rahmen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamts umgesetzt.

TOP 17: Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen sicherstellen
Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend eine Stärkung der Netzneutralität im Bereich der Telekommunikation. Grundlage des Gesetzes ist eine EU-Verordnung zur Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet. Das Gesetz schafft die Grundlage für Sanktionen zur Durchsetzung der Netzneutralität und stärkt die Transparenz gegenüber den Endnutzern. Insbesondere muss die Bundesnetzagentur künftig jährlich berichten, wie weit die vertraglich zugesagten Übertagungsraten im Internet von den tatsächlichen abweichen und was als eine nicht vertragskonforme Leistung angesehen werden muss, wenn die zugesagte Geschwindigkeit beim Internetanschluss nicht erreicht wird. Der Kunde kann seinen Vertrag darauf aufbauend anpassen, kündigen oder den Rechtsweg einschlagen. Künftig steht ein Messverfahren der Bundesnetzagentur zur Verfügung, das dem Kunden dafür verlässliche und verbindliche Daten liefert.

TOP 19: Kindertagesbetreuung ausbauen
Gute Angebote der Kindertagesbetreuung verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem unterstützen sie Familien in ihrer Erziehungsverantwortung und erleichtern so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche beschließen, werden wir daher den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben. Im Rahmen des mittlerweile vierten Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung werden wir 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt schaffen. Außerdem werden auch qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung befördert. Dafür verankern wir unter anderem wieder die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, wie etwa für neue Küchen oder Bewegungsräume.

TOP 30: Radschnellwege fördern, Bundesverkehrswegeplan umsetzen
Mit dem vorliegenden, abschließend zu beratenden Gesetzentwurf wird es dem Bund ermöglicht, sich im verfassungsrechtlich möglichen Rahmen finanziell am Bau von Radschnellwegen zu beteiligen, die von Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden gebaut werden. Damit kann der Bund die Etablierung von Radschnellwegen unterstützen, wie es im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehen ist. Zusätzlich wird nun die Liste der Bundesfernstraßenvorhaben angepasst, für die das Bundesverwaltungsgericht die erste und einzige Gerichtsinstanz darstellt. Damit können Bauvorhaben mit besonderem, bundesweitem Interesse zügiger geplant werden.

TOP 37: Erwerbsminderungsrenten verbessern
Nachdem wir bereits mit dem Rentenpaket 2014 Verbesserungen bei der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos erzielt haben, bringen wir nun noch in dieser Legislaturperiode eine weitere merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung beraten, wollen wir künftige Erwerbsgeminderte langfristig so stellen, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018. Im Jahr 2024 wird die Anhebung abgeschlossen sein.

TOP 39: Opfer des §175 StGB rehabilitieren
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wollen wir nachkriegsdeutsches Unrecht korrigieren: Nach dem zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des §175 StGB, der homosexuelle Handlungen unter Männern strafbar stellte, jahrzehntelang fort. Endgültig wurde der §175 StGB erst 1994 abgeschafft. Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges und spätes Signal für die Opfer der Schwulenverfolgung. Der Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvor-schriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen