Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert.
TOP 4: In Verkehrsinfrastruktur investieren

Das Verkehrsnetz des Bundes bildet das Rückgrat des Transitlands Deutschland. Der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) sieht Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bis 2030 in einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro vor. Das ist eine Steigerung der Bundesinvestitionen von rund 96 Mrd. Euro im Vergleich zum letzten BVWP. Der neue Bundesverkehrswegeplan umfasst rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro. Dabei gilt: Erhalt hat Vorrang vor Neu- und Ausbau. Rund 70 % der Gesamtmittel fließen in den Erhalt der Infrastruktur. Die knapp 270 Mrd. Euro teilen sich in 112,3 Mrd. Euro für Schienenwege, 132,8 Mrd. Euro für Bundesfernstraßen, und 24,5 Mrd. Euro für Bundeswasserstraßen auf. Damit treiben wir den Ausbau des Schienenverkehrs entschieden voran. Erstmalig wurde der BVWP 2030 mit einer strategischen Umweltprüfung verbunden.
Teil davon war eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung im März/April 2016. Die Stellungnahmen sind im Bericht zur Beteiligung zusammengefasst und wurden in der aktuellen Version des BVWP berücksichtigt. Den Bundesverkehrswegeplan flankieren die Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße, die diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Die drei Gesetze bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der
Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan.

TOP 5: Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
Leiharbeit ist für Unternehmer ein wichtiges Instrument, um Auftragsspitzen abzufangen oder Vertretungen zu organisieren. Auch Werkverträge sind unumgänglich, wenn ein Betrieb externes Wissen oder spezielle Dienstleistungen von außen benötigt. Jedoch sind Leiharbeit und Werkverträge in den vergangenen Jahren immer stärker dazu missbraucht worden, Stammbelegschaften zu verdrängen oder arbeitsrechtliche Schutzstandards zu umgehen. Mit Hilfe des Gesetzentwurfs, den wir diese Woche in erster Lesung beraten, wollen wir diesem missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen entgegen wirken. Die wichtigste Neuerung liegt dabei in der Einführung von Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten. Bestehende Branchenzuschlagstarife können fortgeführt werden, sofern die Zuschläge nach spätestens sechs Wochen einsetzen und nach spätestens 15 Monaten der gleiche Lohn wie bei Stammarbeitnehmerinnen und Stammabreitnehmern erreicht wird. Von dieser Regelung sollen insbesondere Leiharbeitnehmer mit kürzeren Einsatzdauern profitieren. Ein weiterer entscheidender Baustein des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werfen. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Ebenso soll zukünftig der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verboten werden. Leiharbeiter dürfen dann in bestreikten Betrieben nur noch eingesetzt werden, wenn sie keine Tätigkeiten der Streikenden übernehmen. Im Bereich der Werkvertragsgestaltung wollen wir verhindern, dass Verträge zwischen Unternehmen risikolos als Werkverträge bezeichnet werden können, obwohl de facto Leiharbeitsverhältnisse entstehen. Dafür schaffen wir vor allem die sogenannte „Vorratsverleiherlaubnis“ ab, die es Arbeitgebern bislang ermöglicht, missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich in Leiharbeitsverhältnisse umzudeklarieren und damit zu legalisieren. Indem der Gesetzentwurf definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, schaffen wir für ehrliche Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit. Außerdem stärken wir die Informationsrechte des Betriebsrats. Zukünftig wird gesetzlich klargestellt, dass Betriebsräte das Recht haben, Auskunft über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände zu erhalten. Außerdem besteht die Verpflichtung zur Vorlage der Verträge die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen.

TOP 7: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken
Mit dem Bundesteilhabegesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten, setzen wir eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Um das zu erreichen, trennen wir Fachleistungen der Eingliederungshilfe klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt. Einkommen und Vermögen werden im Sinne der Betroffenen besser berücksichtigt. Bereits ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 27.600 Euro. In einem zweiten Schritt soll die Freigrenze 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben werden. Partnereinkommen und -vermögen werden dabei nicht angerechnet. So erhalten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen mehr finanziellen Spielraum.
Auch die Teilhabe behinderter Menschen am ersten Arbeitsmarkt soll sich durch die Einführung eines Budgets für Arbeit verbessern. Durch mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen stärken wir zudem die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen. Die Werkstatträte erhalten in wichtigen Angelegenheiten künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht. Zudem sollen Reha-Leistungen zukünftig wie aus einer Hand erbracht werden. Dann wird ein einziger Reha-Antrag ausreichen, um ein umfassendes Prüf- und Endscheidungsverfahren in Gang zu setzen. Flankiert wird dieses Vorhaben durch ein vom Bund gefördertes trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.

TOP 10: Schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne verhindern
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Empfehlungen der OECD und G20 im Rahmen des BEPS-Projektes sowie Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Ziel ist es, die Gestaltungsräume für schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne einzudämmen. Der Gesetzentwurf, über den wir in erster Lesung beraten, sieht hierfür verschiedene Maßnahmen vor: Künftig sollen Steuerverwaltungen durch länderbezogene Berichte international tätiger Unternehmen Informationen über die globale Aufteilung von Erträgen und die entrichteten Steuern erhalten und gegenseitig austauschen. Dadurch können steuerrelevante Gestaltungsrisiken insbesondere bei den Verrechnungspreisen besser erkannt werden. Die deutschen Steuerbehörden werden künftig nicht nur länderbezogene Berichte deutscher Konzerne erhalten, sondern auch die länderbezogenen Berichte großer ausländischer Konzerne, die in Deutschland durch Tochtergesellschaften oder Betriebstätten tätig sind. Zudem soll der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedsstaaten auch Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen umfassen.

TOP 16: Manipulation von Registrierkassen verhindern
Die heutigen technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (z.B. Registrierkassen) stellen ein ernsthaftes Problem für einen effektiven und gleichmäßigen Steuervollzug dar. Der Gesetzentwurf sieht daher verschiedene rechtliche und technische Maßnahmen vor: Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen künftig mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung vor nachträglichen Manipulationen geschützt werden. Digitale Aufzeichnungssysteme sind hierbei mit einem Speichermedium zu sichern und verfügbar zu halten. Zudem ist künftig jeder einzelne Geschäftsvorfall zu erfassen. Eine Summierung der Tagesgeschäfte (Z-Bon) soll nicht mehr ausreichen. In Ergänzung zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird außerdem die Kassen-Nachschau als neues Instrument eingeführt. Diese berechtigt das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Geschäftsräume zu betreten und entsprechende Kontrollen durchzuführen (wie z.B. auch bei einer Umsatzsteuer-Nachschau). Befinden sich die Daten bei einem Dritten, so ist dieser verpflichtet die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Zur Sanktionierung von Verstößen soll der Steuergefährdungstatbestand in der Abgabenordnung entsprechend ergänzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht weder eine Registrierkassenpflicht noch eine Belegausgabepflicht vor; wir werden diese Fragen in den Beratungen thematisieren, um sicherzustellen, dass mit der Neuregelung Betrug effektiv und nachhaltig bekämpft wird.

TOP 21: Elektromobilität steuerlich fördern
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Elektromobilität durch ein Bündel von Maßnahmen zu fördern. Der Gesetzentwurf in zweiter/dritter Beratung zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung sowie die zeitlich befristete Kaufprämie. Im Einzelnen sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern und zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu erweitern. Arbeitgeber sollen sich zudem durch einen steuerlichen Anreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.

TOP 26: Finanzmarktstabilisierung institutionell neu ordnen
Acht Jahre nach Beginn der Finanzkrise haben sich der institutionelle und rechtliche Rahmen für die Finanzmarktstabilisierung gewandelt. So sind Anfang 2016 die Regelungen für einen einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde der Finanzstabilisierungsfonds eingerichtet. Auf Grundlage dieser Entwicklungen sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, die beiden bestehenden Arbeitsbereiche der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in größere Einheiten zu überführen. Konkret ist geplant, den Bereich „nationale Abwicklungsbehörde“ der FMSA als eigenständigen Geschäftsbereich in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzugliedern, um eine noch engere Zusammenarbeit der Bankenaufsicht zu erreichen. Die Aufgaben der FMSA in Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds hingegen, sollen in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) integriert werden. Damit soll auch die Expertise beider Bereiche im Rahmen der Refinanzierung besser genutzt werden.

TOP 31: Fluorierte Treibhausgase vermeiden
Mit der Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Damit werden Anforderungen für den Umgang mit und die Vermarktung von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen ergänzt und konkretisiert. Fluorierte Treibhausgase werden vor allem in Kälte- und Klimaanlagen oder zur Schaumherstellung verwendet. Die seit Anfang 2015 geltende EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase hat zum Ziel, bis 2030 die Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) schrittweise auf ein Fünftel zu reduzieren. Die Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist der letzte Schritt zur erfolgreichen Realisierung der Ziele der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase in Deutschland.

TOP 35: Sonderzuständigkeit der Familienkassen beenden
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, über den wir in erster Lesung beraten, soll die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Alternativ soll auch noch eine Bearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt möglich sein. Bislang ob- liegt die Auszahlung des Kindergelds für öffentlich Bedienstete des Bundes, der Länder und der Kommunen neben den 14 Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld von 87 Prozent aller Kinder bearbeiten, auch über 8000 einzelnen Familienkassen des öffentlichen Rechts. Mit der Zusammenfassung der Familienkassen im Bereich des Bundes erfolgt ein erster Schritt zur Effektivierung der Kindergeldbearbeitung der öffentlich Bediensteten.

TOP 40: Pflegeberatung in den Kommunen verbessern
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG) haben wir in dieser Wahlperiode zunächst die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien ausgeweitet, bevor wir mit dem PSG II den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein verändertes Begutachtungsverfahren ab 2017 eingeführt haben. In dieser Sitzungswoche werden wir nun den Entwurf des PSG III beraten, das insbesondere die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern sowie besseren Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ebenso sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet werden. Das Gesetz sieht für die Kommunen zudem die Möglichkeit vor, sich am Auf- oder Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen. Als Folge von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll zudem die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Darüber hinaus passt das PSG III die Regelungen im Bereich der Sozialhilfe an den neuen Pflegebegriff an.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen