Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 28 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 5: Kommunalfreundliche Politik konsequent fortsetzen

Mit dem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und kommunale Belange bei weiteren Reformvorhaben zu berücksichtigen, um der Entwicklung wachsender Disparitäten zwischen finanzstarken und –schwachen Kommunen entgegenzuwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge ist zügig umzusetzen. Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist sicherzustellen, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht, wozu auf Länderseite auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft gehört, und keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgt. Zudem bestätigt der Antrag die klare Erwartung, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird, damit das Bundesteilhabegesetz spätestens am 1.1.2017 in Kraft treten kann. Darüber hinaus ist die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

TOP 6: Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

TOP 8: Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen

Im November 2014 hat der Bundestag mit Zustimmung unserer Fraktion ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet. Mit dem geplanten Gesetz soll nun das nationale Bankenabwicklungsrecht angepasst werden, um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten. Vorgesehen ist eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts, um künftig leichter Gläubiger einer Bank bei deren Schieflage in Haftung zu nehmen und damit Steuerzahler besser zu schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro eingenommen.

TOP 12: Steuervermeidung von Konzernen verhindern

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen steuerrechtlicher Änderungen sowie Anpassungen der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union vollzogen werden. Es ist ein großer Erfolg für uns, dass es uns gemeinsam mit den SPD-geführten Ländern gelungen ist, eine Lücke im Umwandlungssteuerrecht zu schließen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Konzerne Umwandlungen systemwidrig für Steuergestaltungen nutzen und sich so einer Besteuerung entziehen. Beim sogenannten „Porsche-Deal“ hatte VW vor drei Jahren das Umwandlungsrechts geschickt genutzt, um ganz legal eine Steuerzahlung in Milliardenhöhe zu vermeiden. Dem schieben wir künftig einen Riegel vor!

TOP 16: Bessere Durchlässigkeit zwischen Studium und beruflichen Bildung

Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell, das vielen Menschen hervorragende Qualifizierung und berufliche Entwicklungsperspektiven bietet. Damit das so bleibt, betonen wir eine Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in Deutschland ebenso wie die Notwendigkeit einer höheren Durchlässigkeit zwischen Studium und Berufsbildung. Dementsprechend fordert unser Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit (BA) kohärente Konzepte für die Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung sowie für den Übergang von der Schule in den Beruf zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk bei der Ausbildungsberatung soll zudem auf Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet werden, da diese nicht immer mit dem Prinzip der dualen Ausbildung vertraut sind. Ebenso wollen wir die Berufsschullehrerausbildung fördern und die Leistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes verbessern.

TOP 18: Vorschriften für Ehen und Lebenspartnerschaften angleichen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft ein, um die Rechtsordnung zu vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen insbesondere im Zivilrecht, aber auch im Sozial- und Verfahrensrecht.

TOP 21: Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform über den wir in erster Lesung beraten, wollen wir endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen. Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere notwendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung u.a. vor, dass die Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen erarbeiten soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird. Mit diesem Schritt wollen wir die Absicherung von Pflegepersonen verbessern.

TOP 22: Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern

Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder vor. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll mit dem Gesetz das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und kommen auch der Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nach.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen