Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 15: Wiedereinführung der Meisterpflicht
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche abschließend den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften. Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Zudem hatten sich Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen reduziert.
Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen. Der Gesetzentwurf wurde in einer Koalitionsarbeitsgruppe unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die einzelnen Branchenverbände des Handwerks umfassend schriftlich und mündlich angehört.
In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht im Ergebnis wieder eingeführt:
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer
Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

TOP 17: Internationale Steuervermeidung verhindern
Durch „Steueroptimierung“ und „grenzüberschreitende Steuergestaltung“ gehen dem Bund, den Ländern und anderen EU-Mitgliedstaaten jährlich beträchtliche Steuereinnahmen verloren, die dringend gebraucht werden, z. B. für Investitionen in eine moderne Verkehrsinfrastruktur oder in die Bildung. Spätestens seit der Veröffentlichung der „Panama Papers“ wissen wir das. Unerwünschten Steuergestaltungsmodellen, die im Graubereich der Illegalität Schlupflöcher und Regelungslücken des Steuerrechts für unlautere Zwecke ausnutzten, wollen wir einen Riegel vorschieben. Darum berät der Deutsche Bundestag in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Die Steuerbehörden erhalten durch die Meldungen einen Überblick über diese Gestaltungsmodelle und können schneller darauf reagieren. Daraus kann z. B. der Gesetzgeber Regelungsnotwendigkeiten ableiten, die zeitnah getroffen werden können. Denn die „Steuergestaltung“ im großen Stil ist weder akzeptabel noch gerecht. Einkommensstarke, Vermögende und Unternehmen dürfen sich nicht durch raffiniert ausgedachte Steuergestaltungsmodelle ihren Steuerpflichten entziehen. Dies würde die Legitimität unseres Besteuerungssystems unterminieren.

TOP 18: Das Waffengesetz verschärfen
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, das wir dieser Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beraten, setzen wir die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Vor dem Hintergrund insbesondere der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.
Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden.
Um den Zugang von Extremisten zu Schusswaffen zu erschweren, werden wir über einen Änderungsantrag der Koalition die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern einführen. Künftig soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichen, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen. Werden derartige Erkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt erlangt, müssen die Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden darüber unterrichten, so dass diese bereits erteilte Erlaubnisse aufheben können.
Ebenfalls ändern werden wir im Rahmen der Richtlinie die Regelungen zur Bedürfnisprüfung bei Sportschützen. Bedürfnisprüfungen hinsichtlich des Fortbestehens einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden künftig nach fünf und nach zehn Jahren erfolgen statt alle drei Jahre.

TOP 20: Für einen fairen Kassenwettbewerb
Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der Risikostrukturausgleich aus.
Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer wird, beraten wir diese Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der den Risikostrukturausgleich weiterentwickelt. Wir führen u.a. ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool ein, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.
Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig wollten wir deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Selbstverwaltung werden wir intensiv prüfen. Jetzt ist das Parlament am Zug. Änderungsbedarf werden wir im parlamentarischen Verfahren aufgreifen.

TOP 22: Stiefkindadoption
Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a BGB Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt. Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Ausgeschlossen ist dies, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

TOP 24: Aufstiegs-BAföG
Wir reformieren das Aufstiegs-BAföG. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung beraten, machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.
Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD schon lange.
Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie dem staatlich anerkannten Erzieher, der auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-BAföG steht. Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

TOP 30: Einführung einer Wohnungslosenstatistik
Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen insgesamt in eine für sie katastrophale Lage. Wir müssen Wohnungslosigkeit mit allen geeigneten Maßnahmen begegnen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bislang stehen jedoch keine verlässlichen Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie
viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Dies soll sich ändern. Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung. Damit kommt diese einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach. Mit der Einführung einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen zu können.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen